Entscheiden bei meh als gmües

Aus meh als gmues

Bei meh als gmües werden Entscheidungen anhand des folgenden Musters getroffen. Anzustreben ist die Entscheidungsgewalt zu dezentralisieren und Mitglieder zum Mitentscheiden anzuregen.

Entscheidungs-instanzen Wer entscheidet… …was …finanziell

(Richtlinie)

1 Persönlich so viel wie persönlich wohl < CHF 100
Persönlich nach Beratung mit betroffenen Personen so viel wie persönlich wohl < CHF 300
Gruppe (AG, PG) so viel wie kollektiv in der Gruppe wohl < CHF 300
2 BG was in 1. Instanz nicht wohl > CHF 300
BG beraten durch Plenum was in 1. und 2. Instanz nicht wohl
3 GV was in 1. und 2. Instanz nicht wohl und in Plenum nicht möglich,

bzw. was die Statuten verlangen.

> CHF 10’000

Die BG trifft Entscheidungen auf zweiter Instanz, das bedeutet:

  • Die BG entscheidet, wenn sich Einzelpersonen und Gruppen nicht wohlfühlen die Entscheidung zu treffen
  • Die BG leitet die Entscheidung weiter an ein Plenum oder GV, wenn die BG sich nicht wohlfühlt, die Entscheidung zu treffen oder die Statuten dies verlangen.

Nach Artikel 25 der Statuten ist die Betriebsgruppe beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel und mindestens 3 ihrer Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse werden durch Konsensentscheid gefasst, die Sitzungen werden protokolliert und gegebenenfalls von den Anwesenden unterzeichnet.