Handelsregistereintrag

Aus meh als gmues

Die Genossenschaft meh als gmües ist im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen mit der UID-Nummer CHE-425.251.951.

Im Handelregistereintrag sind die Statuten und die Zeichnungsberechtigten Mitglieder (gewählte Betriebsgruppe) aufgelistet. Bei einer Änderung dieser, muss jeweils eine Anpassung des Eintrags erfolgen.

Hier ist unser aktuellster Handelsregisterauszug abgelegt.

Handelsregistereintrag ändern

Hier sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, für die Änderung des Handelsregistereintrags.

Personalmutationen

Folgende Schritte müssen bei einer Personalmutation (änderung der Betriebsgruppenmitglieder) befolgt werden.

Hier sind alle aktuellen formellen Anforderungen und Vorlagendokumente.

Das GV-Protokoll

Das Protokoll muss enthalten:

  • Beschluss über (wieder)gewählte Mitglieder der Betriebsgruppe.
    • Mit wie vielen Stimmen und wie vielen Enthaltungen
  • Gesamtzahl der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder
  • Bei neu gewählten Mitgliedern: Dass sie die Annahme der Wahl erklären. Nur sofern die Person anwesend ist.
    • In dem Fall soll die person das Protokoll auch unterschreiben.
    • Dies ist sinnvoll, wenn die Person bereits eine Beglaubigte Unterschrift hat. Andernfalls muss sie sowieso das Anmeldeformular (s.u.) unterschrieben.
    • Alternativ kann das Anmeldeformular mitunterschrieben werden, oder eine schriftliche Wahlannahmeerklärung abgegeben werden.
  • Rücktrittserklärungen von ehemaligen BG-Mitgliedern
    • Alternativen: Siehe "Austrittserklärung" unten
  • Anträge von Mitgliedern. Bzw. Festhalten, dass keine Anträge eingegangen sind.
  • Es empfiehlt sich einen Auszug des Protokolls zu erstellt.
Beispiel
  1. Wahl der Betriebsgruppe
    1. Bestätigung bisheriger Mitglieder Beschluss: Das bisherige Betriebsgruppenmitglied Vorname Nachname wird mit 63 Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt
    2. Wahl neuer Mitglieder Beschluss: Vorname Nachname wird einstimmig mit 64 Stimmen gewählt. Sie/Er nimmt die Wahl an. (Nur wenn anwesend)

Sitzung zur Konstituierung

Nach der GV konstituiert sich die Betriebsgruppe in einer Sitzung.

Im Protokoll der Sitzung muss festgehalten sein:

  • Wer welche Zeichnungsberechtigung erhält
  • Wer als Präsident*in gewählt wurde

Ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll ist ausreichend.

Das Protokoll muss originalhandschriftlich von der/dem Vorsitzenden und von Protokollführer*in unterzeichnet sein.

Das Anmeldeformular

Das Formular ausfüllen und von zwei bereits unterschriftenberechtigten Personen unterschreiben lassen.

  • Hinweis: Auch Änderungen von Wohnorten müssen als Änderung eingetragen werden.

Austrittserklärungen

Sofern aus dem GV-Protokoll nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, dass die betreffende Person der Genossenschaft ihren Rücktritt erklärt hat, muss die austretende Person:

  • Das Anmeldeformular mitunterschreiben ODER
  • Eine schriftliche, an die Genossenschaft gerichtete Rücktrittserklärung verfassen und eigenhändig unterschreiben. Siehe Beispiele aus den Vorjahren.

Beglaubigung der Unterschrift

Nur für neue (dem HR nicht bekannte) Unterschriften nötig.

Dies kann direkt beim Handelsregister geschehen.

Alternativ können neuen Unterschriften auf dem Anmeldungsformular durch eine Urkundsperson (z. B. Notar oder Gemeindeammannamt) beglaubigt werden lassen.

Beim Handelsregisteramt

Adresse und Öffnungszeiten des Handelsregsiteramts

Mitbringen:

  • Für die Beglaubigung der Unterschrift vor Ort
    • Die neuen BG-Mitglieder in Person
    • ID/Pass aller neuer BG-Mitglieder
  • Unterschriebenes Anmeldeformular
  • Unterschriebenes GV-Protokoll
  • Unterschriebene Austrittserklärungen
  • Unterschriebenes Protokoll der Sitzung zur Konstituierung

Anpassung vom Domizil

Dies ist die Post-Anschrift der Genossenschaft. Bei Änderung innerhalb der selben Gemeinde ist keine Sitzverlegung und damit keine Anpassung der Statuten nötig.

Dokumente